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Nicht jede Frau hat Anspruch auf eine Förderung über die Agentur für Arbeit. Hier kommen so genannte ESF-Maßnahmen ins Spiel. Dahinter verbergen sich Qualifizierungsangebote, die aus Mitteln des Landes NRW und der Europäischen Union über den Europäischen Sozialfond finanziert werden. Eine Chance für Berufsrückkehrerinnen oder arbeitslose Frauen, die keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten!
Die Regionalstelle FRAU UND BERUF unterzieht alle ESF-Maßnahmen einer Gender-Kontrolle. D.h. alle Konzepte von beantragten Maßnahmen werden nach Prinzipien des Gender Mainstreamings überprüft. Die Regionalstelle FRAU UND BERUF informiert über ESF geförderte Projekte.
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