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Auch die Agentur für Arbeit (AA) fördert Weiterbildungen und Umschulungen. Ein Wermutstropfen: In den letzten Jahren wurden immer weniger Frauen unterstützt. Ein weiterer Trend: Die Angebote laufen eher über einen kürzeren Zeitraum; Teilzeitangebote - besonders wichtig für Frauen mit Kindern - fallen mehr und mehr weg. Die Sparmaßnahmen machen auch hier nicht Halt.
Dennoch: In bestimmten Fällen sind immer noch Förderungen möglich. Nachfragen lohnt sich also. Um überhaupt eine Chance zu haben, ist es notwendig, sich zunächst einmal bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Bevor Sie sich dann bei der Arbeitsagentur über die individuellen Fördermöglichkeiten beraten lassen, sollten Sie sich schlau machen: zum Beispiel in einem Gespräch bei der Regionalstelle FRAU UND BERUF oder einer anderen kompetenten Einrichtung. Denn die Angebotspalette in Sachen Qualifizierung ist riesig - daher ist es empfehlenswert, sich vorab einen Überblick zu verschaffen und eine passende Maßnahme "herauszufiltern".
Die Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur sind im Sozialgesetzbuch II und III geregelt. Informationen dazu gibt es unter www.bmgs.bund.de. Ausführliche Hinweise zu Arbeitslosmeldung und Qualifizierung finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de und in aktuellen Broschüren, die Sie in den zuständigen Berufsinformationszentren (BIZ) oder in den Arbeitsagenturen vor Ort erhalten.
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