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Hin zur zügigen Vermittlung in Arbeit - weg von langfristigen Qualifizierungen und Umschulungen. So lautet die Maxime der neuen Arbeitsmarktpolitik. Grundsätzliche Veränderungen der geförderten Weiterbildung sind inbegriffen. Das ist günstig für Frauen, die aktuelle Qualifikationen und Berufserfahrungen nachweisen können und schnell wieder vermittelt werden wollen.
Schwieriger wird es für jene Frauen, die keinerlei Geld von der Agentur für Arbeit (AA) erhalten. Gefördert werden nämlich nur Personen, die Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen. Das ist jedoch bei etwa 40 Prozent der Frauen, die arbeitslos gemeldet sind, nicht der Fall. Wollen sie nach einer längeren beruflichen Pause - zum Beispiel aufgrund von Familientätigkeit oder Arbeitslosigkeit - wieder in ihren erlernten Beruf einsteigen oder eine ganz neue berufliche Richtung einschlagen, gehen sie zumeist leer aus.
Für diese Gruppe fällt die Möglichkeit weg, über eine geförderte Qualifizierung ihre beruflichen Kenntnisse aufzufrischen. Hinzu kommt, dass Bildungsträger bei Maßnahmen der beruflichen Bildung gewährleisten müssen, dass 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Aussicht auf anschließende Vermittlung haben. Da hierzulande die Situation der Kinderbetreuung immer noch unzureichend ist und es kaum Teilzeit-Qualifizierungsangebote gibt, ist es für Frauen mit Kindern - ganz besonders für Alleinerziehende - ohnehin sehr schwierig, überhaupt an Weiterbildungsprogrammen teilzunehmen.
Viele junge Frauen haben die Lage erkannt. Sie wollen daher sofort nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Die Regionalstelle FRAU UND BERUF hat ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot. Gut informiert, können Sie unangenehmen Überraschungen vorbeugen!
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