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Ich bin arbeitslos - an wen muss ich mich wenden? Nachdem die Hartz IV-Gesetze
umgesetzt wurden, haben sich die Zuständigkeiten von lokalen Arbeitsagenturen
und Sozialämtern verändert. Dadurch, dass der Gesetzgeber Arbeitslosen-
und Sozialhilfe zusammengelegt hat, ist zudem ganz neue Einrichtungen entstanden:
die Jobcenter. Es ist also nicht immer ganz einfach, sich im Behördendschungel
zurecht zu finden ...
In der Hauptsache ist die Agentur für Arbeit für das Arbeitslosengeld I zuständig, das im ersten Jahr gezahlt wird, nachdem die Arbeitnehmerin ihren Arbeitsplatz verloren hat. Dort müssen die Betroffenen ihren Antrag auf Leistungen stellen, dort werden sie betreut. Beratung, Vermittlung in Arbeit und eventuelle Bewilligung von Qualifizierungsmaßnahmen liegen während der ersten zwölf Monate der Arbeitslosigkeit in den Händen der Agentur für Arbeit.
Die Sozialämter sind seit Januar 2005 nur noch für jene hilfebedürftigen Menschen Ansprechpartner, die nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Das sind in der Regel Personen über 65 Jahren oder Menschen, die aus Krankheitsgründen nicht erwerbsfähig sind. Oder aber Jugendliche unter 15 Jahren, sofern sie nicht in einer Familie leben, in der mindestens eine/r erwerbsfähig ist. Darüber hinaus ist das Sozialamt zuständig für die Zahlung der Miete und Heizkosten der Bezieherinnen des Arbeitslosengelds II.
Die Jobcenter, die nach und nach gegründet werden, heißen vor Ort ARGE (Kurzform für Arbeitsgemeinschaft) oder Regionalagenturen. Eine solche ARGE wird es in Bochum und Herne geben. Hier arbeiten die Kommunen mit der Arbeitsagentur zusammen. Sie zahlen das Arbeitslosengeld II aus und betreuen die Empfängerinnen samt Familien oder Lebensgemeinschaften. Die Städte Hattingen und Witten, die zum Ennepe-Ruhr--Kreis gehören, haben das so genannte Optionsmodell gewählt: Sie setzen Hartz IV ohne die Arbeitsagenturen um.
Adresse in Witten: Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten
Adresse in Hattingen: Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen
Bochum und Herne hingegen setzen auf eine gemeinsame Umsetzung, die Standorte stehen jedoch noch nicht fest. Bis diese eingerichtet sind, teilen sich weiterhin das Sozialamt und die Arbeitsagentur die Aufgaben in Sachen Arbeitslosengeld II.
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema:
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