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400-Euro-Jobs, Minijobs oder - ganz formal - geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Wie sie auch immer genannt werden, die Stellen auf 400-Euro-Basis gewinnen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend an Bedeutung.
Die Bundesregierung hat die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 1.4.2003 neu gestaltet. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Grundsätzlich ist die Regionalstelle FRAU UND BERUF dafür, dass Teilzeitarbeit gefördert wird. Viele Frauen sind durch Familienarbeit - Kindererziehung oder Pflegeaufgaben - so stark beansprucht, dass sie keine 35, 38 oder gar 41 Stunden in der Woche ihrem Beruf nachgehen können oder wollen. Doch: Auch ein Teilzeitjob sollte zum einen sozialversicherungspflichtig sein und zum anderen die Existenz sichern. Ansonsten sind die Folgen unschwer auszumalen: Die Frau wird abhängig vom "Ernährer der Familie", was häufig unweigerlich Armut im Alter nach sich zieht.
Trotz allem kann ein Minijob jedoch eine Brücke zu einer späteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sein: Eine Entscheidung für einen Minijob kann zum Beispiel dann richtig sein, wenn eine Frau nach einer Familienphase wieder Berufserfahrungen sammeln möchte. Nach einer längeren Arbeitslosigkeit kann eine solche Arbeit auch das Selbstbewusstsein aufpolieren. Ein positiver Nebeneffekt: Minijobber haben einen Fuß in der Tür eines Unternehmen - ihre Vorgesetzten können sich ein Bild von den Fähigkeiten machen und dabei die Arbeit schätzen lernen. Und vielleicht ist das ein Weg, dem eigentlichen Ziel, der sozial abgesicherten Tätigkeit, einen Schritt näher zu kommen.
Geringfügig heißt nicht geringwertig: Minijobberinnen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen. So haben sie beispielsweise einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Bezahlter Urlaub steht ihnen ebenfalls zu. Und: Geringfügig Beschäftigte bekommen, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt ist, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema:
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