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Eine Gründungsförderung kann den Schritt in die Existenzgründung abfedern. Unter bestimmten Bedingungen unterstützen Hilfen von Bund und Ländern den Start in die unternehmerische Selbständigkeit. Diese Förderprogramme umfassen meist Darlehen bzw. Hilfen zur Aufnahme von Darlehen. Einige Pluspunkte öffentlicher Förderdarlehen: vergleichsweise günstige Zinsen und lange Laufzeiten. Manchmal müssen die frischgebackenen Unternehmerinnen und Unternehmer auch nicht sofort mit der Rückzahlung beginnen, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist.
Wichtig für alle angehenden Unternehmerinnen: Es gibt keine speziellen Frauenförderprogramme. In Ihren Städten finden Sie jedoch kompetente Expertinnen und Experten aus der Wirtschaftsförderung, die Sie über die aktuellen Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) informieren.
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen will, dem stehen seit Januar 2003 zwei Instrumente zur Unterstützung zur Verfügung. Neben dem bekannten Überbrückungsgeld bietet die Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründungszuschuss an (besser bekannt als "Ich-AG"-Förderung). In Kooperation mit der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung der Stadt Bochum, der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) und der Regionalstelle FRAU UND BERUF veranstaltet die Arbeitsagentur Bochum regelmäßig Informationsveranstaltungen.
Elke Nagel,
Telefon: (02 34) 9 10 - 11 52
Birgit Schmäring,
Telefon: (02 34) 9 10 - 29 45
Sigrid Wille,
Telefon: (02 34) 9 10 - 22 21
Hans-Joachim Gotzian,
Telefon: (02 34) 9 10 - 29 45
Kornelia Alles,
Telefon: (0 23 23) 9 25 - 1 13
Martin Serres,
Telefon: (0 23 24) 2 04 - 23 69
Georg Plaßmann,
Telefon: (0 23 24) 2 04 - 23 96
Joachim Grüner,
Telefon: (0 23 02) 5 81 - 17 14