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Die moderne Berufswelt wandelt sich schneller denn je. Wer heute zwischendurch aus dem Job aussteigt, kann dadurch schnell den Anschluss verlieren. Ein Jahr oder länger "der Familie zuliebe" zu pausieren, verringert die Chancen (günstige Gelegenheit) auf dem Arbeitsmarkt.
Umso wichtiger ist die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Teilzeit und andere Arbeitszeitmodelle, Angebote zur Kinderbetreuung sowie Elternzeitregelungen tragen dazu bei, dass Frauen eher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Der Begriff Teilzeitarbeit ist klar definiert: Er bündelt all jene Arbeitsverhältnisse, bei denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weniger Stunden arbeitet. Die Messlatte dafür ist die so genannte "Normal- oder Regelarbeitszeit", die gesetzlich und/oder tarifvertraglich festgelegt ist. Wie das Ganze nun genau aussieht, ist dabei nicht entscheidend. Es kann lediglich an einigen Tagen in der Woche, im Monat oder im Jahr gearbeitet werden, oder aber die tägliche Arbeitszeit wird reduziert.
Juristisch klingt das so: "Ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers" ist nach § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, teilzeitbeschäftigt. Dort steht weiter: "Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt."
Generell gibt es zwei Wege: Zum einen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei der Einstellung einen individuellen Teilzeit-Arbeitsvertrag abschließen (zum Beispiel im Dienstleistungsbereich). Zum anderen besteht die Möglichkeit, den Vertrag später zu ändern und den Stundenumfang im Rahmen des neuen Teilzeitanspruchs zu senken.
Unbedingt beachten: Der Arbeitsvertrag sollte weiterhin unbefristet bleiben. Nach Möglichkeit auf den Zusatz bestehen, dass Sie später wieder Vollzeit arbeiten können ("Rückkehrgarantie")!
Teilzeitarbeit hat viele Gesichter: Sie kann ganz unterschiedlich gehändelt werden. Die gängigste Form ist, die Stunden entweder gleichmäßig auf die gesamte Woche zu verteilen (beispielsweise als Halbtagsjob) oder nur auf einige Tage ("halbe Woche" oder ähnliches).
Außerdem gibt es einige besondere Formen der Teilzeitarbeit:
Da sind beispielsweise das "Job Sharing", bei dem sich mehrere Personen einen Arbeitsplatz teilen, oder aber die "Arbeit auf Abruf". Hier springt die Arbeitskraft, je nach Bedarf und Arbeitsanfall ein.
Eine Variante, jüngst in aller Munde, sind die "Minijobs". Wer einer solchen Tätigkeit nachgeht, gilt als "geringfügig beschäftigt". Bei diesem Status darf das regelmäßige Einkommen 400 € monatlich nicht übersteigen. "Minijobs" gehören ebenfalls zur Teilzeitarbeit, unterliegen jedoch speziellen Regelungen.
Rechtliche Tipps und nähere Informationen finden Sie in der Broschüre: "Teilzeitarbeit & geringfügige Beschäftigung", Herausgeber Regionalstelle Frau und Beruf, Mittleres Ruhrgebiet und Hagen/Ennepe-Ruhr.
Ein weiteres Instrument, die "Altersteilzeit", soll älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Brücke zum Ruhestand bauen. Altersteilzeitverträge, die schrittweise den Weg in Richtung Rente ebnen sollten, können ganz individuell gestaltet sein. Verschiedene Tarifverträge ergänzen entsprechende gesetzliche Regelungen. Übrigens können auch Teilzeitbeschäftigte in Altersteilzeit gehen! Wer mit dieser Möglichkeit liebäugelt, sollte zum Betriebs- oder Personalrat gehen und sich ein Modell durchrechnen lassen.
Broschüre: "400-Euro-Jobs / 800-Euro-Jobs"
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin
Telefon: 030/865-1
E-Mail: bfa@bfa-de
www.bfa.de
Broschüre: "Geringfügige Beschäftigung - Die 400-Euro-Regelung"
Bestell-Nummer 630
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn
E-Mail: info@bmgs.bund.de
www.bmgs.bund.de
Für Gehörlose und Hörgeschädigte:
Schreibtelefon: 0800/1110005 (zum Nulltarif)
Telefax: 0800/1110001 (zum Nulltarif)
E-Mail: info.gehoerlos@bmgs.bund.de oder info.deaf@bmgs.bund.de
Infotelefon zur Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs
01805/615-004
Montags bis Donnerstags: 8 bis 20 Uhr (0,12 €/Min. aus dem Festnetz)
Freitags: 8 bis 12 Uhr (0,12 €/Min. aus dem Festnetz)
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Berlin
www.bmwa.bund.de
Minijobzentrale Bundesknappschaft Essen
www.minijob-zentrale.de
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema:
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