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"Erziehungsurlaub" - dieser Begriff klang doch allzu sehr nach Sonne, Sand und Meer... Anfang 2001 wurde das Ganze nicht nur umgetauft in "Elternzeit", sondern auch neu geregelt. Ein wichtiger Punkt: Nun können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich ihrem Kind widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrecht erhalten.
Die Regionalstelle FRAU UND BERUF gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neue Elternzeit.
Wer erhält Elternzeit?
Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die angestellt sind. Dabei ist es unerheblich, ob sie einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben. Auch Auszubildenden, Umschüler/innen, Beschäftigten im Rahmen einer beruflichen Fortbildung oder Frauen und Männern, die Heimarbeit machen, steht Elternzeit zu.
Was passiert mit dem Arbeitsvertrag?
Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen - es gilt ein Sonderkündigungsschutz. Jedoch muss der Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Lohn oder Gehalt zahlen. Eine Ausnahme: Die oder der Elternzeitler/in arbeitet Teilzeit weiter, wie es nun erlaubt ist. Zulässig sind 30 Stunden pro Woche.
Wie lange besteht der Anspruch auf Elternzeit?
Die Elternzeit umfasst insgesamt höchstens drei Jahre für jedes Kind - hier unterscheidet sie sich nicht vom einstigen Erziehungsurlaub. Mütter und Väter können sie bis zum dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen. Die Eltern können sich die Zeit auch teilen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann Mutter oder Vater bis zu zwölf Monaten der Gesamtzeit "aufsparen", bis das Kind acht Jahre alt wird - zum Beispiel, um die Phase der Einschulung zu begleiten.
Welche Fristen gibt es?
Elternzeit ist kein "Selbstläufer": Sie muss beantragt werden. Und hierfür gibt es Fristen. Soll sie unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, so muss das Elternteil die Elternzeit sechs Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber einreichen - und zwar schriftlich! Nimmt man sie später, ist ein Vorlauf von acht Wochen vorgeschrieben. Hinzu kommt eine verbindliche Erklärung, wann Mutter oder Vater innerhalb der ersten Jahre in Elternzeit gehen will. Dabei müssen auch schon die genauen Zeiten festgelegt werden - nur aus wichtigem Grund können sie später verlangen, dass die Elternzeit geändert wird.
Die Elternzeit ist gesetzlich verankert; daher darf der Arbeitsgeber nicht ablehnen. Zustimmen muss er hingegen, möchte Mutter oder Vater bis zu einem Jahr der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen. Ist der Arbeitgeber grundsätzlich einverstanden, so reicht es, die genaue Zeit acht Wochen vor Beginn mitzuteilen.
Aber Achtung: Wer die restliche Elternzeit übertragen möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zusammensetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie verfällt.
Mit dem Erziehungsgeld will der Staat die erste Zeit nach der Geburt finanziell ein wenig abfedern. Die Zahlung des Erziehungsgeldes ist jedoch abhängig vom Familieneinkommen. Das staatliche Erziehungsgeld wird ab der Geburt für höchstens zwei Jahre gezahlt - und nicht für die gesamte Dauer der dreijährigen Elternzeit. Maximal gibt es 307 € monatlich. Entscheiden sich die Eltern, das Erziehungsgeld nur ein Jahr zu beziehen, so bekommen sie 460 € im Monat.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Zahlung des Erziehungsgeldes in den Händen der Versorgungsämter. Dort erhalten Sie weitere Informationen - auch in punkto Elternzeit. Erziehungsgeld wird nur dann bewilligt, wenn Sie nicht voll erwerbstätig sind, das heißt keine Vollzeitstelle haben. Während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, ist jedoch kein Hindernis.
Broschüre: "Die neue Elternzeit - Leitfaden"
Der Leitfaden informiert mit Fallbeispielen über alle wichtigen Einzelheiten und wesentlichen Rechtsfragen der Elternzeit.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Internet: www.bmfsfj.de
Email: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 0180/190 7050
Montag - Donnerstag 7 - 19 Uhr
www.frauenbueros-nrw.de
Adressenverzeichnis der kommunalen Frauenbüros NRW
Fragen und Antworten zur Elternzeit
www.ratgeberrecht.de
WDR Köln, 2004
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema:
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