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© Eric Audras / PhotoAlto
Altersarmut ist ein Wort, das in den letzten Jahren die Runde macht. Tatsächlich: Wer später halbwegs ausreichende Leistungen aus der Rentenkasse bekommen möchte, muss ohne Unterbrechung vierzig Jahre arbeiten, möglicht in Vollzeit. Genau das ist für viele Frauen nicht erreichbar. Sind sie es doch überwiegend, die ihre Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbrechen oder gar ganz aufgeben.
Teilzeitbeschäftigung nach der Familienpause oder wegen Pflege der Angehörigen ist fast ausschließlich Frauensache - und wirkt sich auf die spätere Rente ungünstig aus. Jede Frau sollte sich so früh wie möglich informieren, was sie im Alter erwartet.
Ein weitere Problem sind die steigenden Scheidungszahlen. Denn der Versorgungsausgleich - also die Aufteilung der Rentenansprüche, die in den gemeinsamen Ehejahren erworben wurden - reicht selten aus. Ein zusätzlicher Knackpunkt: Auch die männlichen Erwerbsbiographien ändern sich. Waren früher für Männer die klassischen 45 Versicherungsjahre nahezu selbstverständlich, so werden sie heute immer mehr zur Ausnahme. Nicht zuletzt die hohen Arbeitslosenzahlen zeigen dies deutlich. Was automatisch dazu führt, dass sich auch die Rentenansprüche der Männer verringern. Das wiederum hat Auswirkungen auf Frauen, da auch die Höhe der Witwenrente vom Verdienst bzw. von der Rente des Mannes abhängt.
So wird schnell klar: Neben einer möglichst ununterbrochenen Berufstätigkeit ist auch die eigene Vorsorge entscheidend. Jede Frau sollte sich rechtzeitig mit der persönlichen Situation auseinandersetzen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Dabei lohnt es sich, das Modell "Riesterrente" genauer unter die Lupe zu nehmen. Vor allem Familien mit Kindern oder Ehefrauen mit geringen eigenen Rentenansprüchen und ohne eigenes Einkommen können über diese Sparform Fördermöglichkeiten ausschöpfen.
Darüber hinaus gibt es viele weitere Wege, aktiv zu werden: Zum Beispiel können Arbeitnehmerinnen einen Teil ihres Gehalts oder des Weihnachtsgeldes in eine betriebliche Altersvorsorge einbringen (so genannte "Entgeldumwandlung"). Auch Lebensversicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds können Bausteine der privaten Altersvorsorge sein.
Die Regionalstelle FRAU UND BERUF hat eine Broschüre über Geldanlage und Altersvorsorge herausgegeben, die über die gesetzliche Rentenversicherung und die gängigsten Anlageformen informiert. Restexemplare können Sie in den Büros in Bochum, Herne, Hattingen und Witten erhalten (kein Versand). Eine Neuauflage mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen ist geplant. Demnächst können Sie sich Ihr persönliches Exemplar an dieser Stelle als pdf-Datei herunterladen.
Die Verbraucherberatungsstellen bieten Seminare zum Thema Altersvorsorge an:
Verbraucher-Zentrale NRW
Beratungsstelle Bochum
Große Beckstr. 15
44787 Bochum
Tel. 0234/6 60 44
Ein weiterer Tipp:
Fordern Sie die Broschüre "Rentenratgeber für Frauen" beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Telefon: 0180/5 32 93 29 an ( Bestell-Nummer A270).
Denken Sie heute schon an morgen und machen Sie sich schlau!
Einen guten Überblick rund um die Rente mit zahlreichen Links gibt's auf folgenden Seiten:
www.infonetz-altersvorsorge.de sowie
www.lva-westfalen.de
Aktuelle rechtliche Infos zu Geldanlage/Altersvorsorge finden Sie auf den Seiten der Verbraucher-Zentralen unter: www.verbraucherzentrale.de
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema:
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